Stiften & Spenden

Wer sein Erspartes oder sein Vermögen nach eigenen Vorstellungen verteilen möchte, sollte ein eigenhändig geschriebenes Testament aufstellen oder einen Erbvertrag schliessen. Die Bürgerstiftung nimmt gerne auch Erbschaften oder Teile entgegen und verwendet die Erträge hieraus verantwortungsvoll im Sinne des Stiftungszweckes.

Die Bürgerstiftung Weil am Rhein untersteht als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts der Aufsicht durch das Regierungspräsidium Freiburg und ist vom Finanzamt Lörrach als gemeinnützig anerkannt.

Nach der Satzung dient sie ausschliesslich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken.

Geldbeträge für die Bürgerstiftung, können steuerlich geltend gemacht werden, da der Gesetzgeber bewusst einen Anreiz für freiwilliges Bürgerengagement bieten möchte. Nach dem seit 2007 geltenden Spendenabzugsrecht, werden abziehbare Zuwendungen, die die jeweiligen Höchstbeträge übersteigen oder im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, unbegrenzt vorgetragen (§ 10b Abs. 1 Satz 4 EStG n. F.). Vermögensstockspenden für Neugründungen sowie Zustiftungen 1 Mio. Euro, verteilt auf bis zu zehn Jahre (§ 10b Abs. 1a EStG n. F.).

Wir sind dankbar für jeden Euro, mit dem Sie die Arbeit der Bürgerstiftung und damit das gesellschaftliche Miteinander in Weil am Rhein aktiv unterstützen!

Die Bankverbindungen der Bürgerstiftung lauten:

Sparkasse Markgräflerland IBAN DE64 6835 1865 0108 1001 08BIC SOLADES1MGL
Volksbank Dreiländereck eG IBAN DE83 6839 0000 0000 9490 00BIC VOLODE66XXX